Marktstammdatenregister – Pflicht zur Registrierung

 

Das Marktstammdatenregister kurz MaStR ist seit dem 31.01.2019 online. Hier müssen alle Akteure des Strom- und Gasmarktes ihre Anlagen anmelden. Alle Betreiber von PV Solaranlagen, KWK-Anlagen, ortsfesten Batteriespeichern und Notstromaggregaten müssen genauso registriert werden wie Windenergieanlagen oder konventionelle Kraftwerke. Neben den Anlagenbetreibern müssen sich auch die sonstigen Akteure des Strom- und Gasmarktes registrieren, z.B. Netzbetreiber und Strom-/Gashändler.

Neuanlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registriert werden. Für Bestandsanlagen, die vor dem Start des Marktstammdatenregisters in Betrieb gegangen sind, gilt grundsätzlich eine zweijährige Frist für die Registrierung bis zum 31.1.2021.

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